Projektentwicklung
Wenn Sie ein aufwendiges Film- oder Fernsehprojekt vorbereiten, an einem größeren seriellen Projekt arbeiten, Koproduktionspartner benötigen, den Stoff überarbeiten lassen müssen, Locations und das Casting klären wollen, können Sie als Produzent bei uns einen Antrag auf Projektentwicklung stellen. Weitere Informationen finden Sie in der Richtlinie unter dem Punkt 3.2.
Wer, wie, was, wann, wo
- Einreichen können ProduzentInnen.
- Eine Liste der einzureichenden Unterlagen finden Sie bei den Downloads.
- Die Förderung kann bis zu 80 % der beihilfefähigen Kosten betragen.
- Förderfähig sind beispielsweise der Erwerb/die Verlängerung von Optionen auf Stoffrechte, die dramaturgische Beratung und Überarbeitung des Drehbuchs bzw. der Projektbeschreibung, Recherchen, Casting, Fundraising, Teaser, Storyboard, Lektorate, Production-Design und visuelle Beratung.
- Die Förderung wird als erfolgsbedingt rückzahlbares Darlehen gewährt.
- Bei Antragstellung müssen Prüfungskosten mit kalkuliert und beantragt werden. Die Prüfungskosten finden Sie im Merkblatt zur Antragsstellung und Kalkulation.
- Es gibt drei Einreichtermine im Jahr. Über die Förderung entscheidet der Vergabeausschuss.
- Anträge auf Projektentwicklungen können nur über das nordmedia-Antragsportal gestellt werden.
Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen zur Antragstellung. Weitere hilfreiche Tools finden Sie in der Förderabwicklung.
Downloads
- Datenschutzerklaerung.pdf - 34 KB
- Foerderrichtlinie nordmedia 01.01.2018.pdf - 359 KB
- Liste der einzureichenden Unterlagen PE.pdf - 101 KB
- Merkblatt zum Foerderhinweis.pdf - 70 KB
- Merkblatt zum Regionaleffekt ab 01.01.2018 - Stand 15.10.2020.pdf - 76 KB
- Merkblatt zu Antragstellung und Kalkulation PE.pdf - 75 KB
- Merkblatt Hinweise zur Kalkulation und Schlusskostenpruefung Stand 10-2020.pdf - 632 KB
Für Projekte mit interaktiven digitalen Inhalten (Interactive Digital Content Funding):
Hier geht es zur KMU-Definition.