Drehbuch- und Stoffentwicklung
Ohne Buch kein Film. Drehbücher oder projektgerechte Beschreibungen bilden die Grundlage jeder Film- und Fernsehproduktion. Ein Buch in der 1., 2., 3. oder 4. Fassung zu schreiben kostet Mühe und Zeit. Alle Informationen zu Drehbuch- und Stoffentwicklung finden Sie in der Richtlinie Punkt 3.1.
Wer, wie, was, wann, wo
- Einreichen können AutorInnen und ProduzentInnen, die mit AutorInnen zusammenarbeiten.
- Eine Liste der einzureichenden Unterlagen finden Sie bei den Downloads.
- Die Förderhöhe beträgt maximal 25.000 Euro.
- Förderfähig sind beispielsweise Autorenhonorare, Übersetzungen, Recherchen, Beratungsleistungen, Sachkosten und der Erwerb von Optionen auf Stoffrechte.
- Die Förderung wird als erfolgsbedingt rückzahlbares Darlehen gewährt.
- Bei Antragstellung müssen Prüfungskosten mit kalkuliert und beantragt werden. Die Prüfungskosten finden Sie im Merkblatt zur Antragsstellung und Kalkulation.
- Es gibt drei Einreichtermine im Jahr. Über die Förderung entscheidet der Vergabeausschuss.
- Anträge auf Drehbuch und Stoffentwicklung können nur über das nordmedia-Antragsportal gestellt werden.
Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen zur Antragstellung. Weitere hilfreiche Tools finden Sie in der Förderabwicklung.
Downloads
- Datenschutzerklaerung.pdf - 34 KB
- Foerderrichtlinie nordmedia 01.01.2018.pdf - 359 KB
- Liste der einzureichenden Unterlagen DSE.pdf - 102 KB
- Merkblatt zum Foerderhinweis.pdf - 70 KB
- Merkblatt zum Regionaleffekt ab 01.01.2018 - Stand 15.10.2020.pdf - 76 KB
- Merkblatt zu Antragstellung und Kalkulation DSE.pdf - 100 KB
- Merkblatt Hinweise zur Kalkulation und Schlusskostenpruefung Stand 10-2020.pdf - 632 KB
Für Projekte mit interaktiven digitalen Inhalten (Interactive Digital Content Funding):
Hier geht es zur KMU-Definition.