Förderanträge - FAQ's
Wer kann einen Antrag stellen?
Grundsätzlich kann jede/r einen Antrag bei nordmedia stellen, die/der die kompetente Durchführung der Maßnahme gewährleisten kann. Die Antragsberechtigung ist im Einzelfall abhängig vom Förderbereich.
Wann kann ich einen Antrag stellen?
Jederzeit, nach einem obligatorischen Beratungsgespräch mit der/dem zuständigen Förderreferent:in. Die Antragstellung muss rechtzeitig vor Beginn der geplanten Maßnahme erfolgen. Die Einreichtermine stellen eine Deadline zur jeweils nächsten Vergabe- oder Jurysitzung dar. Eine Übersicht zu den aktuellen Sitzungs- und Einreichterminen finden Sie hier.
Den/Die zuständige/n Förderreferent:in finden Sie auf der jeweiligen Förderbereichsseite vorgestellt. Bei den Förderbereichen, wo es geteilte Zuständigkeiten gibt, kann anhand der folgenden Grafik der/die richtige Ansprechpartner:in ermittelt werden.
Wie vereinbare ich ein Beratungsgespräch?
Vor Antragstellung ist rechtzeitig ein Beratungstermin mit der/dem zuständigen Förderreferent:in per E-Mail mit einer kurzen Vorstellung der Person/Firma und des geplanten Projekts anzufragen. Das Beratungszeitfenster vor einem Einreichtermin endet in der Regel 14 Tage vor dem Einreichtermin. Kurzfristige Terminanfragen können nicht berücksichtigt werden.
Wie stelle ich einen Antrag?
Die Anträge sind fristgerecht zu den Einreichterminen der jeweiligen Sitzungen bei der nordmedia einzureichen. Die Antragstellung erfolgt digital über das nordmedia-Antrags- und Förderportal. Den Zugang dazu finden Sie auf den Förderbereichsseiten. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den dort ebenfalls hinterlegten Merkblättern der Förderarten.
Die Antragstellung und weitere Förderabwicklung erfolgt komplett über das digitale Antrags- und Förderportal. Die postalische Zusendung eines unterzeichneten Antragsexemplars ist nicht notwendig. Antragstellende laden neben allen einzureichenden Unterlagen das im Portal generierte, vollständig unterzeichnete Antragsformular hoch, bevor Sie ihren Antrag digital absenden und einreichen können.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Grundsätzlich sind die Voraussetzungen der jeweiligen Förderart zu beachten. Auf der entsprechenden Förderbereichsseite finden Sie eine Liste der einzureichenden Unterlagen. Neben den formalen Einreichkriterien muss das beantragte Projekt einen Regionaleffekt erzeugen. Speziell für den Förderbereich Produktion muss zudem ein "Letter of Intent" (LOI) gem. Ziffer 4.2 der nordmedia-Richtlinie (s.u.) beigelegt werden.
Was ist ein LOI und wo bekomme ich ihn?
Der LOI dokumentiert ein grundsätzliches inhaltliches Interesse eines der zum Förderaufkommen der nordmedia beitragenden Gesellschafter oder Partner und ist nur bei einem Antrag für Produktionsförderung nötig. Für konkretere Fragen kontaktieren Sie bitte unsere Förderreferent:innen.
Wer entscheidet über meinen Antrag?
Über die Förderung entscheidet der Vergabeausschuss, dem Vertreter:innen der fördermittelgebenden Gesellschafter angehören. Alle Mitglieder des Vergabeausschusses finden Sie hier.
Wie hoch ist die maximale Fördersumme?
Die Förderhöchstgrenzen sind abhängig von der Förderart. Die Kriterien stehen in der Förderrichtlinie und den Merkblättern zur Antragstellung.
Wann darf ich mit meinem Projekt beginnen?
Direkt nach digitalem Antragseingang (Einreichung des unterzeichneten Antragsformulars) kann auf eigenes Risiko mit dem Projekt begonnen werden. Der Antragseingang wird Ihnen automatisch per E-Mail bestätigt und der frühestmögliche Maßnahmenbeginn mitgeteilt. Überprüfen Sie ggf. auch Ihren Spam-Ordner.
Was ist ein Regionaleffekt?
Bei der Realisierung geförderter Projekte ist sicherzustellen, dass die gewährten Fördermittel zu 150 % in den Ländern Niedersachsen und/oder Bremen ausgegeben werden. Die Summe der Kosten in Niedersachsen/Bremen im Verhältnis zur Fördersumme ergibt den Regionaleffekt. (Kosten Niedersachen/Bremen: Fördersumme = Regionaleffekt, in %). Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt zum Regionaleffekt entnehmen.
Was passiert, wenn der Antrag nicht vollständig eingereicht worden ist?
Unvollständige Anträge können leider nicht berücksichtigt werden. Das Projekt wird im Antrags- u. Förderportal zu gegebener Zeit datenschutzgerecht gelöscht.