Förderanträge - FAQ's
Wer kann einen Antrag stellen?
Grundsätzlich kann jede/r einen Antrag bei nordmedia stellen. Die Antragsberechtigung ist jedoch im Einzelfall abhängig vom Förderbereich.
Wann kann ich einen Antrag stellen?
Jederzeit. Die Einreichtermine stellen jedoch die Deadline zur jeweils nächsten Sitzung dar. Eine Übersicht zu den aktuellen Einreichterminen finden Sie hier.
Wie stelle ich einen Antrag?
Die Anträge sind fristgerecht zu den Einreichterminen der jeweiligen Sitzungen bei der nordmedia einzureichen. Dazu wird eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem/der jeweiligen FörderreferentIn empfohlen. Die Antragstellung erfolgt digital über das nordmedia-Antragsportal. Den Zugang dazu finden Sie auf den Förderbereichsseiten. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den dort ebenfalls hinterlegten Merkblättern der Förderarten.
Seit dem Einreichtermin zum 31.08.2023 hat nordmedia das Antragsverfahren weiter digitalisiert. Die Antragstellung erfolgt nun komplett über das digitale Antragsportal. Die früher noch notwendige postalische Zusendung eines unterzeichneten Antragsexemplars ist nicht mehr notwendig. Antragstellende laden neben allen einzureichenden Unterlagen einen Scan des unterzeichneten, im Portal generierten, Antragsformulars hoch, bevor Sie ihren Antrag digital absenden und einreichen können.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Grundsätzlich sind die Voraussetzungen der jeweiligen Förderart zu beachten. Neben den formalen Einreichkriterien muss das beantragte Projekt einen Regionaleffekt erzeugen. Speziell für den Förderbereich Produktion muss zudem ein "Letter of Intent" (LOI) gem. Ziffer 4.2 der nordmedia-Richtlinie (s.u.) beigelegt werden.
Was ist ein LOI und wo bekomme ich ihn?
Der LOI dokumentiert ein grundsätzliches inhaltliches Interesse eines der zum Förderaufkommen der nordmedia beitragenden Gesellschafter oder Partner und ist nur bei einem Antrag für Produktionsförderung nötig. Für konkretere Fragen kontaktieren Sie bitte unsere AnsprechpartnerInnen.
Wer ist mein Ansprechpartner bei der nordmedia?
Die Liste mit den AnsprechpartnerInnen finden Sie hier.
Wer entscheidet über meinen Antrag?
Über die Förderung entscheidet der Vergabeausschuss, dem VertreterInnen der Fördermittelgeber angehören. Alle Mitglieder des Vergabeausschusses finden Sie hier.
Wie viele Ausfertigungen des Antrags müssen eingereicht werden?
Alle im Antragsportal eingereichten Anträge müssen in einfacher Ausfertigung ausgedruckt und rechtsverbindlich unterschrieben mit allen Anlagen bei nordmedia vorgelegt werden.
Wie hoch ist die maximale Fördersumme?
Die Förderhöchstgrenzen sind abhängig von der Förderart und den AntragsstellerInnen. Die Kriterien stehen in der Förderrichtlinie und/oder den Antragsformularen.
Wann darf ich mit meinem Projekt beginnen?
Direkt nach postalischem Antragseingang kann auf eigenes Risiko mit dem Projekt begonnen werden. Der Antragseingang wird Ihnen per E-Mail bestätigt und der frühestmögliche Maßnahmenbeginn mitgeteilt.
Was ist ein Regionaleffekt?
Bei der Realisierung geförderter Projekte ist sicherzustellen, dass die gewährten Fördermittel möglichst zu 150 % in den Ländern Niedersachsen und/oder Bremen ausgegeben werden. Die Summe der Kosten in Niedersachsen/Bremen im Verhältnis zur Fördersumme ergibt den Regionaleffekt.
Kosten Niedersachsen/Bremen: Fördersumme = Regionaleffekt, in %
Was passiert, wenn der Antrag nicht vollständig eingereicht worden ist?
Unvollständige Anträge können leider nicht berücksichtigt werden. Eingereichte Unterlagen werden datenschutzgerecht vernichtet.
Wo finde ich das nordmedia-Logo zum Download?
Das Logo kann hier heruntergeladen werden.