Grünes Filmen - Ökologische Standards und das Label "Green Motion"

Foto: © O. Grunau - stock.adobe.com
Foto: © O. Grunau - stock.adobe.com

Mit einem breiten Bündnis von Produktionsunternehmen, Sendern, VoD-Diensten und Filmförderungen haben wir mit dem Arbeitskreis „Green Shooting“ die bereits zum 1.1.2022 eingeführten ökologischen Mindeststandards und das gemeinsame Nachhaltigkeits-Label Green Motion zu den nun bundesweit gültigen Ökologischen Standards für deutsche Kino-, TV- und Online-/VoD-Produktionen weiterentwickelt.

Die Herstellung von Kino-, TV- und Online-/VoD-Produktionen verursacht hohe CO2-Emissionen und Ressourcenverbräuche. Mit einer Umstellung auf eine umwelt- und ressourcenschonendere Herstellungsweise kann ein relevanter Teil dieser CO2-Emissionen vermieden werden. Daher hatte sich ein breites Bündnis wesentlicher Branchenvertreter:innen des deutschen Film-, TV- und VoD-Marktes entschlossen, einen großen Teil ihrer Inhalte zukünftig klima- und ressourcenschonend herzustellen. Die vor diesem Hintergrund entwickelten ökologischen Mindeststandards sind am 1.1.2022 in Kraft getreten und hatten Gültigkeit bis zum 16.2.2023. Seit ihrer Veröffentlichung am 17.2.2023 sind nunmehr die weiterentwickelten, bundesweit als Fördervoraussetzung gültigen ökologischen Standards von geförderten Produktionen zukünftig einzuhalten.

Der Schutz der Umwelt und ein nachhaltiger Umgang mit Ressourcen hat für nordmedia eine hohe Priorität. Geförderte Produktionen tragen somit dazu bei, Produktionsabläufe ökologischer zu gestalten und den CO2-Abdruck der Filmherstellung zu verringern. Mit der Beteiligung am Label Green Motion machen nordmedia und die von ihr geförderten Produktionen ihr Engagement sichtbar.

Ökologische Standards

Die ökologischen Standards hat der Arbeitskreis „Green Shooting“ auf Grundlage der ökologischen Mindeststandards und den Erfahrungen des sog. „Reallabors“, das im Auftrag der BKM und der Filmförderungen der Länder durchgeführt wurde, entwickelt. Die ökologischen Mindeststandards hatte der Arbeitskreis „Green Shooting“ in den Vorjahren gemeinsam mit dem Film- und TV-Nachhaltigkeitsexperten Philip Gassmann, der Filmschaffenden-Initiative „Changemakers.film“, dem Klimaforscher Prof. Dirk Notz und dem Umweltwissenschaftler Nils König entwickelt.

Bei den ökologischen Standards gibt es 21 obligatorische „Muss-Vorgaben“. Damit eine Produktion mit dem Label "Green Motion" ausgezeichnet werden kann, müssen bei den im Inland realisierten Produktionsteilen mindestens 16 der 21 Muss-Vorgaben eingehalten werden.

Die 21 Muss-Vorgaben und weitere Informationen der ökologischen Standards finden Sie hier.

Hier geht es zum CO2-Rechner: https://go.greenshooting.de/de_DE/start/

Vergabe des Labels green motion:

Die Überprüfung der Einhaltung der ökologischen Standards kann durch Förderer, Sender oder VoD-Dienste oder die PwC erfolgen. Wünscht eine Produktionsfirma die Einhaltung der Standards durch das Label green motion nach außen zu dokumentieren, erfolgt die Vergabe des Labels seit dem 01. August 2023 ausschließlich über die PwC, die vom Arbeitskreis als unabhängige Prüfstelle beauftragt wurde.

Weitere Informationen zur Regelung der Labelvergabe finden Sie hier.