Corona: Information
Das Corona- bzw. COVID-19-Virus und die damit einhergehenden Schutzmaßnahmen wirken sich enorm auf den Wirtschaftszweig der Kultur- und Kreativwirtschaft aus.
Neben den gesundheitlichen Auswirkungen stehen Bund und Länder vor außerordentlichen wirtschaftlichen Herausforderungen, welche in ganz besonderem Maße die Akteure der Film- und Medienbranche betreffen. Produktionsfirmen, Kinos, Verleiher, Agenturen und vor allem freiberuflich Tätige stehen vor existenzbedrohenden wirtschaftlichen Schäden, welche Umstrukturierungen und Lösungsmaßnahmen - auch von der Seite der Film- und Medienförderungsanstalten - fordern.
Dieser Bereich der Website soll dazu dienen, Medienschaffende in Niedersachsen und Bremen über aktuelle Maßnahmen sowie Anlaufstellen zu informieren und sie in dieser Zeit zu begleiten. nordmedia versucht die Strukturen bestmöglich an die besondere Situation anzupassen und ist weiterhin als Ansprechpartner erreichbar.
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Bundes- und Länderförderer starten Hilfsprogramm für die Film- und Medienbranche
Die Corona-Krise stellt die gesamte Film- und Medienbranche vor existenzielle Herausforderungen. Um die Branche mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln bestmöglich zu unterstützen, haben die Bundes- und Länderförderer ein gemeinsames Hilfsprogramm mit Maßnahmen für die Bereiche Produktion, Verleih und Kino entwickelt, das schnell und unbürokratisch umgesetzt werden soll.
Das Hilfsprogramm umfasst ein Gesamtvolumen von 15 Mio. Euro und wird gemeinsam getragen von den Länderförderern FilmFernsehFonds Bayern (FFF), Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein (FFHSH), Film- und Medienstiftung NRW (FMS), HessenFilm, Medienboard Berlin-Brandenburg (MBB), Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg (MFG), Mitteldeutsche Medienförderung (MDM), nordmedia sowie der Filmförderungsanstalt (FFA) und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) mit DFFF, Kultureller Filmförderung, GMPF.
Das Hilfsprogramm bezieht sich auf von verschiedenen Fördereinrichtungen gemeinsam geförderte Projekte und soll dort greifen, wo alle anderen im Kontext der Corona-Krise ergriffenen Hilfsmaßnahmen und Förderprogramme des Bundes und der Länder nicht in Anspruch genommen werden können.
Die Maßnahmen im Einzelnen sind im PDF abrufbar. Alle Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt zur Verfügung stehender Haushaltsmittel und der Zustimmung der jeweils zuständigen Gremien bzw. zu beteiligenden Stellen. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.
Im Zuge des Maßnahmenpaketes haben die Länder Niedersachsen und Bremen einer einmaligen Erhöhung des jährlichen Fördervolumens für die Kinoprogrammpreise auf insgesamt rund 150.000 Euro zugestimmt.