Sonstige Maßnahmen
Wer, wie, was, wann, wo
- Einreichen können Unternehmen, Vereine sowie Organisationen.
- Für sonstige Maßnahmen, die die multimedial geprägte Kulturwirtschaft in Niedersachsen und Bremen in hohem Maße qualitativ stärken und weiterentwickeln, können in besonders begründeten Einzelfällen an Unternehmen (einschließlich Vereine, Organisationen) Fördermittel gewährt werden. Nähere Informationen siehe Richtlinie unter Ziffer 11.
- Eine Liste der einzureichenden Unterlagen finden Sie bei den Downloads.
- Die Förderung kann bis zur Höhe von 80 % der beihilfefähigen Kosten betragen.
- Es gibt drei Einreichtermine im Jahr. Über die Förderung entscheidet der Vergabeausschuss.
- Bei Antragstellung müssen Prüfungskosten mit kalkuliert und beantragt werden. Die Prüfungskosten finden Sie im Merkblatt zur Antragsstellung und Kalkulation.
- Anträge auf Sonstige Maßnahmen können nur über unser nordmedia-Antragsportal gestellt werden.
Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen zur Antragstellung. Weitere hilfreiche Tools finden Sie in der Förderabwicklung.
Downloads
- De-minimis-Erklaerung.pdf - 67 KB
- Datenschutzerklaerung.pdf - 34 KB
- Merkblatt zu Antragstellung und Kalkulation SM.pdf - 103 KB
- Vorlage Angebotsvergleich.docx - 26 KB
- KMU-Bestaetigung editierbar.pdf - 38 KB
- Merkblatt zum Foerderhinweis.pdf - 70 KB
- Merkblatt zum Regionaleffekt ab 01.01.2018 - Stand 15.10.2020.pdf - 76 KB
- Richtlinie nordmedia 27.02.2013.pdf - 159 KB
- Merkblatt Hinweise zur Kalkulation und Schlusskostenpruefung Stand 10-2020.pdf - 632 KB
Hier geht es zur KMU-Definition.