Investition

DIE KLEINEN UND DIE BÖSEN © Coin Film GmbH/Svenja von Schultzendorff
DIE KLEINEN UND DIE BÖSEN © Coin Film GmbH/Svenja von Schultzendorff

nordmedia fördert Kinos in Niedersachsen und Bremen die für eine vielfältige Kino- und Programmkultur sorgen. Gerade in einem Flächenland wie Niedersachsen ist das Kino oft der letzte Kulturträger vor Ort, aber auch ein Wirtschaftsfaktor. Die nordmedia möchte mit verschiedenen Engagements die Kinobetreibende vor Ort unterstützen.

Kinoinvestitionen

Wer, wie, was, wann, wo

- Einreichen können Kinobetreibende, Vereine und Organisationen, die in Niedersachsen oder Bremen ein Kino betreiben und die KMU-Definition der EU erfüllen (hier geht es zur KMU-Definition).
- Weitere Information finden Sie auch in der Richtlinie, Punkt 7, und im Merkblatt zur Kino-Investitionsförderung in der Downloadbox.
- Gefördert werden investive Maßnahmen in ortsfesten Programmkinos und Filmkunsttheatern sowie Filmtheatern mit bis zu sechs Sälen pro Betriebsstätte. Die Förderung kann bis zu 50% der beihilfefähigen Kosten, maximal jedoch 100.000 Euro betragen.

Werden Fördermittel der nordmedia mit anderen öffentlichen Mitteln, z.B. aus dem „Zukunftsprogramm Kino“ des Bundes kumuliert, können bis zu 80% der beihilfefähigen Kosten aus den kumulierten Fördermitteln finanziert werden.

- Eine Liste der einzureichenden Unterlagen finden Sie bei den Downloads.
- Die Förderung wird in der Regel als Zuschuss gewährt.
- Es gibt drei Einreichtermine im Jahr. Über die Förderung entscheidet der Vergabeausschuss.
- Anträge auf Investitionsförderungen können nur über das nordmedia-Antragsportal gestellt werden.

Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen zur Antragstellung. Weitere hilfreiche Tools finden Sie in der Förderabwicklung.