Produktion

SIMPEL © Universum/Gordon Timpen
SIMPEL © Universum/Gordon Timpen

Sie wollen einen Film gleich welchen Genres und welcher Länge für Kino oder TV herstellen und benötigen dazu noch finanzielle Unterstützung? Alle Informationen zu Produktionsförderung finden Sie in der in der Richtlinie unter dem Punkt 4.

Wer, wie, was, wann, wo

- Einreichen können Produzent:innen.
- Eine Liste der einzureichenden Unterlagen finden Sie bei den Downloads.
- Die Förderung kann bis zu 50 %, bei internationalen Ko-Produktionen, die von mehr als einem Mitgliedstaat der EU finanziert werden und an denen ProduzentInnen aus mehr als einem Mitgliedstaat beteiligt sind, 60% und in Ausnahmefällen ("schwierige audiovisuelle Werke") bis zu 80% der Gesamtkosten betragen.
- Grundsätzlich empfehlen wir vor Antragsstellung ein Beratungsgespräch mit den nebenstehenden Ansprechpartner:innen.
- Die Förderung wird als erfolgsbedingt rückzahlbares Darlehen gewährt.
- Bei Antragstellung müssen Prüfungskosten mit kalkuliert und beantragt werden. Die Prüfungskosten finden Sie im Merkblatt zur Antragsstellung und Kalkulation.
- Der fertige Film muss ggf. im Bundesarchiv - Filmarchiv eingelagert werden. Informieren Sie sich möglichst bereits vor Antragstellung über die aktuellen Anforderungen des Archivs: https://www.bundesarchiv.de/DE/Content/Artikel/Anbieten/Film/Abgabe-von-Belegexemplaren/uebernahme-filme-belegexemplare.html.
- Es gibt drei Einreichtermine im Jahr. Über die Förderung entscheidet der Vergabeausschuss.
- Anträge auf Produktionsförderung können nur über das nordmedia-Antragsportal gestellt werden.

Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen zur Antragstellung. Weitere hilfreiche Tools finden Sie in der Förderabwicklung.

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