Unterstützung der Weiterbildung zum Green Consultant durch nordmedia

Antragstellung ab sofort möglich!

© Vadym - stock.adobe.com
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Mit Beitritt zum Arbeitskreis Green Shooting verpflichtet sich nordmedia seit Beginn des Jahres zur Einhaltung der ökologischen Mindeststandards bei der Produktionsförderung. Diese sehen u.a. vor, dass sogenannte Green Consultants die Projekte in der Vorbereitung und Herstellung begleiten und einen Abschlussbericht mit CO2-Bilanz fertigen.

Um das Berufsbild des Green Consultants im Fördergebiet Niedersachsen/Bremen zu stärken, wird die Kursteilnahme zur Weiterbildung und Qualifizierung der Branche gefördert.

Das Land Niedersachsen und die Freie Hansestadt Bremen stellen jeweils 4.000,00 € zur Verfügung, um jeweils 4 Teilnehmende aus den beiden Bundesländern zu unterstützen. Die Kursgebühren der Teilnehmenden können dabei hälftig bis maximal 1.000,00€ von nordmedia erstattet werden. Kurse müssen im Kalenderjahr 2022 oder 2023 abgeschlossen werden und können deutschlandweit besucht werden. Der Nachweis von Regionaleffekten entfällt bei dieser Förderung.

Die Mittel aus Niedersachsen sind bereits erschöpft, sodass aktuell nur noch Bewerbungen aus Bremen möglich sind.

Antragstellung:

Eine Antragstellung über das Förderportal ist nicht notwendig. Bewerber:innen aus Bremen senden einen formlosen Antrag mit dem Betreff „Förderung der Weiterbildung zum Green Consultant“ per Email an Julia Hoepfner (j.hoepfner@nordmedia.de).

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • Lebenslauf inkl. Kontaktdaten
  • Begründung, weshalb die Maßnahme wichtig für die berufliche Perspektive ist

Die Fördermittel werden im Windhundverfahren vergeben. Neben dem Einreichdatum wird der Mehrwert der beruflichen Weiterbildung bewertet. Eine Antragstellung ist ab sofort möglich. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Der Nachweis zur Anmeldebestätigung zur Kursteilnahme muss innerhalb von 2 Wochen nach Förderzusage erbracht werden. Ansonsten verfällt die Förderzusage.

Auszahlung:

Antragstellende erhalten per E-Mail eine Rückmeldung, ob der Antrag positiv oder negativ beschieden wurde.

Fördernehmende reichen nach erfolgreich bestandener Kursteilnahme ihr Zertifikat sowie entsprechende Rechnungsbelege über die Kursgebühren ein und erhalten daraufhin eine Erstattung.