Neustart-Kultur: Zukunftsprogramm Kino

Foto: Denise Jans
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Mit den Zukunftsprogrammen Kino I und II hat die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) die Kinos in der Pandemie unterstützt und sichergestellt, dass wichtige Investitionen trotz der Herausforderungen der letzten Jahre durchgeführt werden konnten. Aufgestockt mit Mitteln aus dem NEUSTART-KULTUR Programm der Bundesregierung wurden mit Hilfe dieser Kinoförderungen seit 2020 insgesamt 112 Mio. Euro für alle Kinos zur Verfügung gestellt.

Das Zukunftsprogramm Kino I wird 2023 mit vor-pandemischen Förderbedingungen fortgesetzt. Für den Erhalt des Kulturortes Kino stellt die BKM 15 Mio. Euro zur Verfügung. Investitionen der Kinos können mit bis zu 40% der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 60.000 Euro für Kinos mit einem Saal bzw. 45.000 Euro pro Leinwand für Kinos ab zwei Sälen, gefördert werden. Eine Eigenbeteiligung der Kinos von mindestens 5 % muss nachgewiesen werden. Die Förderung kann mit Zuwendungen der Länder sowie der Kinoprojektförderung oder Referenzkinoförderung der FFA kombiniert werden.

Weitere Informationen zu dem Zukunftsprogramm Kino: https://www.ffa.de/zukunftsprogramm-kino-i.html

Foto: Denise Jans auf Unsplash