Förderrichtlinie der nordmedia

Zum 1. Juli 2021 ist die neu gefasste Richtlinie zur kulturwirtschaftlichen Film- und Medienförderung der nordmedia in Kraft getreten. Die vorherige Richtlinie war zum 30.06.2021 ausgelaufen. Die Förderung erfolgt auf Rechtsgrundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der EU.

Zwei wesentliche Änderungen, die aus der neuen Förderrichtlinie hervorgehen, sind:

Neu ist eine Präambel: nordmedia unterstützt Projekte, die das Bild einer freien, demokratischen, pluralistischen, diversen und weltoffenen Gesellschaft zeichnen, soweit Thema und Inhalt des Projekts, etwa bei historischen Stoffen, Genrefilmen oder Dokumentationen, dem selbst nicht entgegenstehen. Es werden weder Projekte gefördert, die Gewalt verherrlichen, noch solche, die darauf ausgerichtet sind, Menschen zu diskriminieren oder zu benachteiligen, etwa aufgrund ihrer Herkunft, Religion, Weltanschauung, ihres Geschlechts, Alters, einer Behinderung oder ihrer sexuellen Orientierung. Tradierte Geschlechter- und Rollenklischees sollen mit den Projekten nicht bedient werden.

Förderentscheidungen werden nach qualitativen, künstlerischen und kulturwirtschaftlichen Kriterien getroffen. Bei der Realisierung der Projekte wird erwartet, dass eine geschlechtergerechte Besetzung und Beschäftigung sowie eine faire Vergütung angestrebt werden. Natur, Umwelt und Ressourcen sind zu schonen. Es soll ökonomisch, ökologisch und sozial nachhaltig produziert werden.

Präzisiert wurde u.a. die Förderung von Serien: Autorenhonorare sind - bis zur Höhe von EUR 3.500 pro Monat und bis zu einer Dauer von sechs Monaten - zur Herstellung einer Reihe von Treatments und eines Szenariums für eine erste Staffel eines seriellen Formats (fiktional oder nicht-fiktional) förderfähig. Die weitere Entwicklung kann bei seriellen Formaten auf Grundlage von Serienkonzepten und Treatments einer Reihe von Episoden zur Vorbereitung einer Serie (fiktional oder nicht-fiktional) gefördert werden. Für die Produktion von Projekten, auch solchen, die für Mediatheken oder Streaming bestimmt sind, gleich welcher Genres und Formate, einschließlich serieller Projekte, fiktional oder nichtfiktional sowie von anderen audiovisuellen Projekten, auch solchen mit interaktiven digitalen Inhalten, kann eine Förderung gewährt werden.

Detailliertere Informationen entnehmen Sie bitte der angehängten Förderrichtlinie.