MikroSTARTer Niedersachsen

Förderprogramm für GründerInnen: Wir beraten Sie als fachkundige Stelle!

Der MikroSTARTer unterstützt Gründungswillige und junge Unternehmen bis zu fünf Jahre nach ihrer Unternehmensgründung. Der Förderkredit finanziert Voll- und Teilzeitgründungen ebenso wie Unternehmensnachfolgen und Betriebserweiterungen. Mit ihm lässt sich in Maschinen, Einrichtung und Büroausstattung ebenso investieren wie in Marketing, das Warenlager oder in Aus- und Weiterbildung. Bankübliche Sicherheiten sind nicht erforderlich. Die Laufzeiten betragen 2 bis 5 Jahre; die ersten sechs Monate sind tilgungsfrei.

Das Darlehen wird von der NBank direkt im Auftrage des Landes in Höhe von mindestens 5.000 Euro und maximal 25.000 Euro vergeben. Bevor der Kredit vergeben werden kann muss ein positives Votum über die Erfolgsaussichten des Vorhabens bei einer sogenannten fachkundigen Stelle eingeholt werden. Für das Programm MikroSTARTer fungiert nordmedia als fachkundige Stelle für audiovisuelle und digitale Medien. Wir beraten Sie! Sprechen Sie uns an.

Für das Erstgespräch müssen bei Gründungen ein Businessplan oder bei bestehenden Unternehmen eine Vorhabenbeschreibung bei der fachkundigen Stelle vorgelegt werden. Daneben sind eine Rentabilitätsvorschau für die nächsten drei Jahre, ein Investitions- und Finanzierungsplan und ein Lebenslauf einzureichen.

Die Antragstellung erfolgt über das Kundenportal der NBank.

Was ist der MikroSTARTer? Der MikroSTARTer Niedersachsen ist ein Förderprogramm für Existenzgründer aus Mitteln des ESF und des Landes Niedersachsen. Er unterstützt Existenzgründer, jungen Unternehmen und Freiberufler durch einen zinsgünstigen Gründerkredit.

In Kürze

  • Existenzgründung/-sicherung von Kleinstgründer/innen in Niedersachsen
  • Bis zu 100% Finanzierung, Auszahlung zu 100 %
  • Keine bankübliche Besicherung erforderlich
  • Erstberatung vor Antragstellung bei fachkundiger Stelle

Neu seit September 2019: Digitalbonus.Niedersachsen

nordmedia fungiert als fachkundige Stelle für audiovisuelle und digitale Medien. Eine Übersicht über die gelisteten Institutionen finden Sie in den Unterlagen zum Download. Wir beraten Sie! 

Wer wird gefördert?

  • Natürliche Personen, die eine Voll- oder Teilzeitgründung eines Unternehmens mit Betriebsstätte in Niedersachsen planen oder eine Unternehmensnachfolge in Niedersachsen anstreben.
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte in Niedersachsen, die sich in den ersten fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit befinden.

Der/die Antragsteller/in muss

  • ... die Betriebsstätte bzw. zukünftige Betriebsstätte in Niedersachsen haben.
  • ... im Antrag das Unternehmenskonzept darlegen.
  • ... im Antrag einen Finanzierungsplan vorlegen und damit eine vorhabenbezogene Finanzierungslücke nachweisen.
  • ... über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für das Vorhaben verfügen.

Was wird gefördert?

  • Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Vorhaben zur Gründung oder Erweiterung bzw. Wachstum des Unternehmens stehen (z.B. Investitionen, Betriebsmittel, Aus- und Weiterbildungskosten).

Wie wird gefördert?

Umfang der Finanzierung:

  • Finanzierungsanteil: bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
  • Kreditbetrag: 5.000 Euro bis 25.000 Euro
  • Kreditlaufzeiten: Die Kreditlaufzeit beträgt mindestens zwei Jahre und maximal fünf Jahre.
  • Zinsen: Der Zinssatz beträgt aktuell nominal 4,2 % pro Jahr fest für die gesamte Kreditlaufzeit. Die Zinsen sind monatlich nachträglich, jeweils zum Ende eines jeden Monats fällig.
  • Auszahlungen: Der Kredit kann nur in seiner Gesamtsumme abgerufen werden.
  • Der Kredit ist spätestens drei Monate nach der Zusage abzurufen.
  • Die Auszahlung erfolgt zu 100 %.
  • Tilgungen: Die ersten sechs Monate nach Zusage des Darlehens sind tilgungsfrei.
  • Der Tilgungsanteil nach der tilgungsfreien Zeit beträgt:
    • ... in Monat 7-18: 1% pro Jahr des zugesagten Darlehens.
    • ... ab Monat 19: verbleibender Darlehensanteil wird gleichmäßig auf Tilgungsraten verteilt.
  • Während der tilgungsfreien Monate sind lediglich Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu leisten.
  • Eine vorzeitige ganze oder teilweise außerplanmäßige Tilgung ist ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung jederzeit möglich.

Sicherheiten:

  • Für die Kreditvergabe ist keine Besicherung erforderlich.
  • Bei juristischen Personen übernehmen die Gesellschafter eine Bürgschaft.

Verwendungsnachweis:

  • Ein Jahr nach der Zusage muss die ordnungsgemäße Mittelverwendung nachgewiesen werden. Dafür ist der Nachweis zu erbringen, dass das Unternehmen weiterhin existiert.
  • Mit dem Verwendungsnachweis ist zusätzlich ein Sachbericht über die Umsetzung des Konzepts einzureichen.

Voraussetzungen

  • Eine Förderung des gleichen Vorhabens mit EU-Mitteln anderer Bundes- und Landesprogramme ist ausgeschlossen.
  • Die Kombination mit anderen öffentlichen Förderprogrammen, die keine EU-Mittel enthalten, ist grundsätzlich möglich. Dabei darf die Summe der öffentlichen Förderzusagen die Summe der förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigen. Nähere Infos zur Kumulierung von De-minimis-Beihilfen und Regionalbeihilfen befinden sich auf der Internetseite der NBank.

Erstberatung:
Es muss ein Nachweis über eine vor Antragstellung erhaltene Erstberatung bei einer fachkundigen Stelle zur Gründung bzw. zum Vorhaben vorliegen. Eine Übersicht über die dafür gelisteten Institutionen finden Sie auf unserer Internetseite.

Befürwortung
Es muss eine befürwortende Stellungnahme von der fachkundigen Stelle bei der NBank eingereicht werden.

Ausgeschlossen von der Förderung:

  • Ausgeschlossen sind die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben, sowie Anschlussfinanzierungen und Prolongationen.
  • Ausgeschlossen ist der Kauf von bebauten und unbebauten Grundstücken.
  • eine erneute Antragstellung eines zweiten Darlehens ist nur möglich, wenn das erste Darlehen vollständig zurückgezahlt wurde. Das gilt auch für Darlehen aus dem ersten MikroSTARTer-Programm.

Wo stellen Sie den Antrag?
Die Antragstellung erfolgt direkt bei der NBank. Voraussetzung ist eine vor Antragstellung erhaltene Erstberatung sowie die Vorlage einer befürwortenden Stellungnahme einer fachkundigen Institution. nordmedia fungiert als fachkundige Stelle für die Kultur- und Kreativwirtschaft sowie audiovisuelle und digitale Medien. Eine Übersicht über die gelisteten Institutionen finden Sie in den Unterlagen zum Download. Wir beraten Sie!

Alle Unterlagen zum Download finden Sie auf der Seite der NBank.