Business-Frühstück am 15.03.2018 in Hannover: Neue Förderrichtlinie der nordmedia

Kai Dräger und Jochen Coldewey beim Business-Frühstück in Hannover
Kai Dräger und Jochen Coldewey beim Business-Frühstück in Hannover

Beim ersten Business-Frühstück des Jahres 2018 in Hannover kamen am 15. März 2018 rund 50 interessierte TeilnehmerInnen ins Central-Hotel Kaiserhof, um sich über die neu gefasste Richtlinie zur kulturwirtschaftlichen Film- und Medienförderung der nordmedia zu informieren. Jochen Coldewey, Leiter der Film- und Medienförderung bei nordmedia, und Kai Dräger, Teamleiter Prüfwesen (nordmedia) stellten dabei die wichtigsten Änderungen in der seit dem 1. Januar 2018 geltenden neuen Förderrichtlinie vor.

Jochen Coldewey erklärte vor allem den neuen Rechtsrahmen der Förderrichtlinie: die sogenannte Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Er fasste die wichtigsten und wesentlichsten Änderungen zusammen, die sich aus diesem neuen Rechtsrahmen heraus in der Richtlinie ergeben haben. Dies sind vor allem:

Jochen Coldewey stellt den Gästen die neue Förderrichtlinie der nordmedia vor
Jochen Coldewey stellt den Gästen die neue Förderrichtlinie der nordmedia vor

• Regionaleffekt steigt auf 150 %: In Zukunft ist anzustreben, dass bei der Realisierung einer geförderten Maßnahme mindestens das 1,5-Fache der von nordmedia gewährten Fördermittel in den Ländern Niedersachsen und/oder Bremen ausgegeben wird.
• Interactive Digital Content Funding: Neben der klassischen Film- und Fernsehförderung können zukünftig für die Entwicklung, Herstellung und Verbreitung von anderen audiovisuellen Projekten, auch solchen mit interaktiven digitalen Inhalten (wie z.B. Games, 360-Grad-Videos oder Virtual-Reality-Projekte), Fördermittel vergeben werden.

Kai Dräger informiert die TeilnehmerInnen über den Prüfprozess von Förderanträgen
Kai Dräger informiert die TeilnehmerInnen über den Prüfprozess von Förderanträgen

Kai Dräger ging in seinem Part hauptsächlich auf die Prüfung der eingereichten Förderantrage ein. Er wies darauf hin, dass es enorm wichtig sei, sich die Richtlinie und die damit zusammenhängenden Vorgaben genau durchzulesen, damit es im Nachhinein zu keinen Unstimmigkeiten innerhalb des Prüfprozesses kommt. Im schlimmsten Fall könne es sonst zu einer nachträglichen Kündigung der Förderung kommen. Als Beispiel nannte er, dass mit einem Projekt vor Einreichung des Förderantrags nicht begonnen werde darf - außer es wurde vorab ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt. Auch dann müsse aber zumindest der Antrag bereits eingereicht worden sein. Der Vorteil dabei sei, dass man noch während der Antragsprüfung mit einzelnen Projektphasen beginnen kann.

Im Anschluss gab es wie immer die Möglichkeit, sich bei Kaffee und Croissants über Neuigkeiten und geplante Projekte auszutauschen oder in einem persönlichen Gespräch mögliche offene Fragen zu klären.

Fotos: Timo Jaworr