Neues Merkblatt und CO2-Rechner zur Umsetzung der ökologischen Mindeststandards vorgestellt
Regelungen für die nordmedia-Antragstellung zur Produktionsförderung beim nordmedia SMALL TALK online
Mit Beitritt zum Arbeitskreis Green Shooting verpflichtet sich nordmedia seit Beginn des Jahres zur Einhaltung der ökologischen Mindeststandards bei der Produktionsförderung. Am Donnerstag, dem 31.03.2022, wurden beim nordmedia SMALL TALK online „Jetzt aber los, grüner wird´s nicht!“ die mit der Aufnahme der ökologischen Mindeststandards als Fördervoraussetzung einhergehenden Neuerungen in der nordmedia-Antragstellung zur Förderung nachhaltiger Produktionen vorgestellt.
Petra Schleuning, Förderreferentin und Ansprechpartnerin für Green Shooting, und Jochen Coldewey, Bereichsleiter der Film- und Medienförderung, stellten das neue Merkblatt zur Einhaltung der ökologischen Mindeststandards bei der Realisierung geförderter Kino-, TV- und Online-/VoD-Produktionen vor und erläuterten den rund 50 Teilnehmenden, auf was bei der Antragstellung zu achten sei.
Darüber hinaus wurde der nordmedia CO2-Rechner eingeführt. Antragstellende und Geförderte können damit künftig Soll- und Ist-Daten für ihre Projekte in unterschiedlichen Gewerken, wie beispielsweise Materialeinsatz, Energie oder Catering, erfassen und die Emissionen in CO2-Äquivalenten (CO2e) errechnen.
Die Einführung der ökologischen Mindeststandards erfolgt in zwei Stufen, wobei das Jahr 2022 für alle Beteiligten der Erprobung dient und ab 2023 alle Regelungen und Verpflichtungen verbindlich greifen, d.h. ohne Einhaltung der Mindeststandards erfolgt dann grundsätzlich auch keine Förderung mehr. Antragstellenden wird empfohlen, die Regelungen bereits bei der nächsten Förderrunde mit Einreichtermin am 28. April 2022 umzusetzen. Für Projekte, deren Förderzeitraum in das Jahr 2023 hineinreicht, gelten die Regelungen bereits ab jetzt als verpflichtet.