Schluss mit dem Halbwissen – Alles über Verwertungsgesellschaften
- angeregte Diskussionen beim nordmedia Business-Frühstück

Der Saal war bis auf den letzten Platz gefüllt, als Dr. Iris Kirchner-Freis, Fachanwältin für Urheber und Medienrecht, am 17.11.2011 beim nordmedia Business-Frühstück zum Thema Verwertungsgesellschaften referierte. Thomas Schäffer, Geschäftsführer der nordmedia, eröffnete das Business-Frühstück und zeigte sich in seiner Begrüßungs-ansprache erfreut über die positive Resonanz auf die Veranstaltung. Das Business-Frühstück war wieder einmal ausgebucht und auch die aktuelle Medienklimastudie bestätigt, dass das Business-Frühstück innerhalb kürzester Zeit zu einem der beliebtesten und bekanntesten nordmedia-Events geworden ist.

Dr. Iris Kirchner-Freis ist Geschäftsführerin der MLS Legal GmbH - Rechts- und Fachanwaltsgesellschaft Bremen/Berlin. In ihrem Vortrag gab sie einen Überblick über die 13 in Deutschland zugelassenen Verwertungsgesellschaften, deren Arbeitsweise und den rechtlichen Rahmen, in dem sie agieren. Darüber hinaus sprach sie über das Verhältnis der Verwertungs-gesellschaften zu den Rechteinhabern und den Nutzern der Lizenzrechte. Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise die GEMA, VFF, VG Wort und VG Bild-Kunst verwalten treuhänderisch Urheber- und Leistungsschutzrechte für eine Vielzahl von Rechteinhabern. Sie sind als wirtschaftliche Vereine oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung organisiert und unterstehen in Deutschland der Aufsicht des Deutschen Patent- und Markenamtes.

Die verschiedenen Verwertungs-gesellschaften sind für unterschiedliche Bereiche und Berufsgruppen zuständig. Urheber einer individuellen Schöpfung oder einer kreativen Leistung können mit der jeweils zuständigen Verwertungsgesellschaft einen Wahrnehmungsvertrag abschließen und räumen ihr damit treuhänderische Rechte ein oder übertragen ihr Vergütungsansprüche. Die Vergütungen werden dann auf der Grundlage eines Verteilungsplans und nach Abzug von Verwaltungskosten und Aufwendungen für soziale und kulturelle Zwecke an die Rechteinhaber ausgezahlt.

Dr. Iris Kirchner-Freis wies die Anwesenden jedoch darauf hin, dass in Wahrnehmungs-verträgen immer ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt werden. Das bedeutet, dass beispielsweise ein Musiker nach Abschluss eines Wahrnehmungs-vertrages keinerlei Lizenzen mehr an seinen Kompositionen besitzt. Er muss demnach vor der öffentlichen Verbreitung seiner Lieder, genau wie andere Nutzer, eine Lizenz von der zuständigen Verwertungsgesellschaft einholen und kann auch dritten keinerlei Lizenzen für seine Werke mehr erteilen.

Bereits während des Vortrags stellten die interessierten Teilnehmer viele Fragen und Dr. Iris Kirchner-Freis konnte viele Irrtümer über Verwertungsgesellschaften aus der Welt schaffen. Auch die weit verbreitete, aber fälschliche Annahme, dass Wahrnehmungsverträge nur auf einzelne kreative Schöpfungen beschränkt sind, entkräftete sie: „Die Rechtseinräumung erfolgt für sämtliche Werke des Berechtigten, auch für solche, die erst in der Zukunft geschaffen werden.“

Nach Ende des Vortrages blieben viele der Anwesenden noch lange auf ihren Plätzen und diskutierten angeregt mit den anderen Teilnehmern des Business-Frühstücks über das Gehörte. Viele der Teilnehmer sind als Medienschaffende und Ausübende kreativer Berufe selbst bereits mit Verwertungsgesellschaften in Berührung gekommen und waren froh über die informative und anschauliche Aufarbeitung des komplexen juristischen Themas.
Fotos: Jörg Lorenz
Autorin: Laura Ammermann