Covid-19-Mehrkostenförderung der Freien Hansestadt Bremen
Die Freie Hansestadt Bremen stellte im Jahr 2021 der nordmedia Sondermittel in Höhe von ca. 200.000 Euro zur Verfügung, damit diese die bremische Film- und Medienbranche in der schwierigen Zeit der Covid-19-Pandemie über das normale Maß hinaus unterstützen kann. Die Belastungen der Branche waren, nicht zuletzt im Lockdown, immens. Abgebrochene oder verschobene Produktionen, geschlossene Kinos - Autoren, Produzenten, Kinos, und Festivals gingen durch harte Zeiten.
Mit den nachfolgenden Maßnahmen sollte die Bremer Branche daher über die nordmedia - Film- und Mediengesellschaft Niedersachsen/Bremen gezielt temporär unterstützt werden:
1. Ausgleich von pandemiebedingten Mehrkosten bremischer Produktionsunternehmen der Film- u. TV-Wirtschaft, deren durch nordmedia geförderte Film- oder TV-Produktionen pandemiebedingt abgebrochen oder verschoben werden mussten.
2. Unterstützungsleistungen für die Phase der Wiedereröffnung von Lichtspieltheatern nach der pandemiebedingten Schließung. Antragsberechtigt sind Betreiber von ortsfesten Programmkinos und Filmkunsttheatern sowie Filmtheatern mit bis zu sechs Sälen pro Betriebsstätte in Bremen und Bremerhaven. Sie können eine Einmalzahlung in Höhe von bis zu 5.000 Euro pro Spielstelle erhalten. Nicht antragsberechtigt sind nichtgewerbliche Spielstellen, z.B. sog. Uni-Kinos und Kinos in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft („Kommunale Kinos“).
3. Veranstalter von Filmfestivals und vergleichbaren Veranstaltungen, denen eine schriftliche Förderzusage bis zum 18.03.2020 vorgelegen hat, können bei pandemiebedingtem Mehraufwand und Einnahmeausfällen für eine „hybride Durchführung“ der Veranstaltung zusätzlich gefördert werden. Voraussetzung ist, dass die Veranstaltung teils in Präsenz, teils online durchgeführt wird und Mehrkosten (z.B. für Streaming) und Einnahmeausfälle nicht durch Einsparungen im Rahmen des Projekts ausgeglichen werden können.
4. Bremische Produktionsunternehmen, die in die parallele Entwicklung gleich mehrerer neuer Stoffe und Projekte investieren wollen, können dafür Mittel (sog. Slate Funding) beantragen. Dabei sollen Treatments und Drehbücher für fiktionale Langfilme und Miniserien entstehen. Die Zuwendung wird als erfolgsbedingt rückzahlbares Darlehen auf Grundlage von Ziffer 3.2 nordmedia Förderrichtlinie gewährt. Sie beträgt bis zu 90% der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 41.000 Euro. Davon entfallen auf die Drehbuchentwicklung bis zu 20.000 Euro, auf jede Entwicklung eines Treatments bis zu 8.000 Euro und auf die Betreuung der Stoffe und der Autorinnen und Autoren bis zu 5.000 Euro. Eine Fördereinheit umfasst die Entwicklung von jeweils einem Drehbuch und zwei Treatments für fiktionale oder serielle Formate. Die Entwicklung der Drehbücher/Treatments soll bis zum 30.06.2021 abgeschlossen werden.
Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich. Im Download-Bereich finden Sie eine Übersicht mit geförderten Projekten.