Kinoprogrammpreise Niedersachsen Bremen: Preisgeld auf 300.000 Euro verdoppelt

Preisverleihung am 25. Juni 2026 in Schneverdingen

Das Kulturhaus  "Alte Schlachterei" in Schneverdingen © nordmedia
Das Kulturhaus "Alte Schlachterei" in Schneverdingen © nordmedia

Die nordmedia zeichnet jedes Jahr gewerbliche und nichtgewerbliche Filmtheater und Spielstellen in Niedersachsen und Bremen aus, die mit einem herausragenden Kinoprogramm für eine vielfältige Kino- und Programmkultur beitragen. Neu in diesem Jahr ist die Aufstockung des Preisgeldes: Die Gesamtpreissumme wurde verdoppelt und beträgt nun insgesamt 300.000 Euro. Vergeben werden die Preisgelder für die Gestaltung hervorragender Jahresfilmprogramme und besonderer Filmreihen.

„Die Verdopplung des Preisgeldes auf insgesamt 300.000 Euro ist für uns mehr als eine finanzielle Erhöhung. Sie ist ein bewusstes kulturpolitisches Signal: Kinos sind Kulturgut - und gerade in ländlichen Regionen werden sie häufig mit großem persönlichem Einsatz getragen, sei es in Familienbetrieben oder durch ehrenamtliches Engagement. Dieses Engagement wollen wir gezielt stärken und sichtbar machen“, sagt Meike Götz, Geschäftsführung der nordmedia.

Die diesjährige Kinoprogrammpreisverleihung findet am 25. Juni 2026 auf Einladung des LichtSpiel Schneverdingen e.V. im Kulturhaus "Alte Schlachterei" in Schneverdingen statt.

Seit 1992 werden die Kinoprogrammpreise in Niedersachsen verliehen, seit 2001 sind auch Bremen und Bremerhaven dabei. Ziel der Auszeichnung ist es, qualitativ anspruchsvolle und vielfältige Kinoprogramme langfristig zu sichern und die kontinuierliche Programmgestaltung vor Ort zu fördern. Den Antrag stellen die Kinobetreibenden. Es werden Preisgelder für die Gestaltung hervorragender Jahresfilmprogramme und besonderer Filmreihen verliehen.  Die Entscheidung über die Preisvergabe erfolgt durch eine fünfköpfige Jury, die vom Kinobüro Niedersachsen / Bremen benannt wird.

Die Programmpreise werden auf Antrag in drei Kategorien vergeben:

  • gewerbliche Filmtheater für die Gestaltung eines hervorragenden Jahresfilmprogrammes (je 10.000 Euro)
  • gewerbliche Filmtheater für die Gestaltung einzelner hervorragender Filmsonderprogramme und Programmreihen (je 5.000 Euro)
  • nichtgewerbliche Filmabspielstellen für die Gestaltung eines hervorragenden Jahresfilmprogrammes (je 2.500 Euro)

Mehr Informationen finden Sie in der Richtlinie unter Ziffer 9.