zur kulturwirtschaftlichen Film- und Medienförderung der nordmedia Fonds GmbH (nordmedia Fonds) vom 07.11.2001 geändert gemäß der Beschlüsse vom 20.11.2001, 24.11.2004 und 10.03.2010
• 1 Allgemeine Grundsätze
• 2 Antragsverfahren, allgemeine Förderungsbedingungen
• 3 Förderung der Stoff- und Projektentwicklung
• 4 Produktionsförderung
• 5 Förderung von Verleih, Vertrieb, Verbreitung, Untertitelung und Audiodeskription
• 6 Förderung von Abspiel und Präsentation
• 7 Förderung von Investitionen
• 8 Förderung von Ausbildungsmaßnahmen und Beratungsleistungen
• 9 Vergabe von Preisen, Stipendien und Prämien
• 10 Förderung sonstiger Maßnahmen
• 11 Besondere Regelungen
• 12 Inkrafttreten
28.06.2010
1.1 Ziele der Förderung Ziele der Förderung sind die quantitative und qualitative Stärkung und Weiterentwicklung der multimedial geprägten Kulturwirtschaft in Niedersachsen und ... mehr »
2.1 Anträge Die Förderung (Zuschuss oder Darlehen) wird auf Antrag gewährt. Einzelheiten über die ein-zureichenden Unterlagen, ihre Anzahl sowie Einreichtermine ergeben ... mehr »
3.1 Drehbuch- und Stoffentwicklung 3.1.1 Für die Entwicklung eines Stoffes kann eine Förderung gewährt werden. Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen förderfähig: ... mehr »