8.1
Zur Förderung von ergänzenden, innovativen und bedarfsgerechten Qualifizierungsangeboten im Medienbereich können Mittel vergeben werden. Antragsberechtigt sind Unternehmen (einschließlich Vereine, Organisationen) als Veranstalter von Weiterbildungsmaßnahmen, die über eine hohe Professionalität und besondere medienspezifische Erfahrungen verfügen. Nicht antragsberechtigt sind staatliche und kommunale Anbieter.
Die Gewährung der Zuwendung erfolgt entsprechend den Regelungen der „Verordnung (EG) Nr. 800/2008 (allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) der Kommission vom 06.08.2008 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag“. Hiernach kann die Höhe der Zuwendung bis zu 25 % der förderfähigen Kosten für spezifische Ausbildungsmaßnahmen und bis zu 60 % der förderfähigen Kosten für allgemeine Ausbildungsmaßnahmen betragen. Die Zuwendung kann zugunsten mittlerer Unternehmen um bis zu zehn Prozentpunkte und zugunsten kleiner Unternehmen um 20 Prozentpunkte, maximal jedoch auf 80 % der förderfähigen Kosten, erhöht werden.
8.2
Im Rahmen von sonstigen Maßnahmen können zur Förderung von Beratungsleistungen für die Durchführung von Projekten, die Errichtung, Erweiterung oder grundlegende Rationalisierung und Umgestaltung von Unternehmen (einschließlich Vereinen, Organisationen) der audiovisuellen Medienwirtschaft Fördermittel gewährt werden. Ziffer 8.1 Absatz 2 Satz 1 gilt entsprechend.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Start-Ups.
Voraussetzung ist, dass es sich dabei nicht um Dienstleistungen handelt, die fortlaufend oder in regelmäßigen Abständen in Anspruch genommen werden oder die zu den gewöhnlichen Betriebsausgaben des Unternehmens gehören wie routinemäßige Steuer- oder Rechtsberatung oder Werbung. Die Förderung kann bis zur Höhe von 50 % der förderfähigen Kosten betragen.
28.06.2010
zur kulturwirtschaftlichen Film- und Medienförderung der nordmedia Fonds GmbH (nordmedia Fonds) vom 07.11.2001 geändert gemäß der Beschlüsse vom 20.11.2001, 24.11.2004 und ... mehr »
1.1 Ziele der Förderung Ziele der Förderung sind die quantitative und qualitative Stärkung und Weiterentwicklung der multimedial geprägten Kulturwirtschaft in Niedersachsen und ... mehr »
2.1 Anträge Die Förderung (Zuschuss oder Darlehen) wird auf Antrag gewährt. Einzelheiten über die ein-zureichenden Unterlagen, ihre Anzahl sowie Einreichtermine ergeben ... mehr »