7.1
Für investive Maßnahmen im Zusammenhang mit der Errichtung, Erweiterung oder grundlegenden Rationalisierung und Umgestaltung von Unternehmen (einschließlich Vereinen, Organisationen) der audiovisuellen Medienwirtschaft können Fördermittel gewährt werden. Antragsberechtigt sind Start-Ups sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU1 ). Die Förderung kann bis zu 50 % der kalkulierten Gesamtkosten, maximal jedoch EUR 100.000,00 betragen. Voraussetzung ist, dass die Antragstellerin/der Antragsteller entsprechend ihrer/seiner Vermögens-, Liquiditäts- und Ertragslage für die Finanzierung in angemessenem Umfang Eigenmittel und sonstige Fremdmittel einsetzt.
7.2
Die Gewährung der Zuwendung erfolgt entsprechend den jeweils gültigen Regelungen der Verordnungen der EU-Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf „de minimis“-Beihilfen2 . Hiernach darf ein Unternehmen ohne vorherige Genehmigung der Europäischen Kommission staatliche Beihilfen zusätzlich zu Beihilfen aus genehmigten Programmen bis zu einer Höhe von EUR 200.000 (Bruttosubventionsäquivalent) innerhalb von drei Steuerjahren erhalten. Zur Überprüfung der zulässigen Höchstbeträge im Zusammenhang mit der Gewährung dieser und späterer staatlicher Beihilfen ist die Förderempfängerin/der Förderempfänger innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren nach Erhalt einer aufgrund dieser Regelung gewährten Beihilfe zur Offenlegung aller erhaltenen Beihilfen verpflichtet. Näheres hierzu regelt der Fördervertrag.
7.3
Ein Antrag muss neben einer ausführlichen Beschreibung des Vorhabens (u. a. Zweck, Beginn und Fertigstellungszeitpunkt, detaillierter Kalkulations- und Finanzierungsplan) Gewinn- und Verlustrechnungen der Antragstellerin/des Antragstellers der letzten zwei Jahre bzw. eine Ertragsvorschau sowie Angaben über die vorhandene technische Einrichtung und über die Beschäftigungssituation enthalten.
1 KMU sind solche, die
2 derzeit gültiges Amtsblatt der Europäischen Union: L379/5 vom 28.12.2006
05.07.2010
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2.1 Anträge Die Förderung (Zuschuss oder Darlehen) wird auf Antrag gewährt. Einzelheiten über die ein-zureichenden Unterlagen, ihre Anzahl sowie Einreichtermine ergeben ... mehr »