6.1
Zur Förderung des Abspiels und der Präsentation von kulturell anspruchsvollen Filmen (z. B. im Rahmen von Filmprogrammreihen, kleinen Filmtagen, Filmtourneeprogrammen, Filmabspielringen), insbesondere von Produktionen, die bereits mit Mitteln der nordmedia Fonds gefördert wurden, können Zuschüsse oder Darlehen vergeben werden. Antragsberechtigt sind die Veranstalter entsprechender Maßnahmen. Die Förderung kann bis zu 80 % der förderfähigen Kosten betragen.
6.2
Gefördert werden können die Herstellung von Zusatzkopien und von Repertoirekopien zum Einsatz in Filmtheatern, insbesondere solchen in kleinen Orten/Ortsteilen in Niedersachsen und/oder Bremen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Filmtheater und/oder zur Verbesserung des kulturellen Angebotes von deutschen und europäischen Filmen. Antragsberechtigt sind Verleihunternehmen sowie die Filmförderungsanstalt – Bundesanstalt des öffentlichen Rechts (FFA). Die Förderung kann bis zu 100 % der kalkulierten Gesamtkosten der Maßnahme betragen.
6.3
Für Veranstaltungen von besonderer Bedeutung, dazu zählen Film- und Medienfestivals, Multimedia-konferenzen und -ausstellungen, Internet-Präsentationen und weitere Präsentationsformen, kann eine Förderung gewährt werden. Antragsberechtigt sind die Veranstalter entsprechender Maßnahmen. Die Förderung kann bis zu 50 % der kalkulierten Gesamtkosten betragen.
28.06.2010
zur kulturwirtschaftlichen Film- und Medienförderung der nordmedia Fonds GmbH (nordmedia Fonds) vom 07.11.2001 geändert gemäß der Beschlüsse vom 20.11.2001, 24.11.2004 und ... mehr »
1.1 Ziele der Förderung Ziele der Förderung sind die quantitative und qualitative Stärkung und Weiterentwicklung der multimedial geprägten Kulturwirtschaft in Niedersachsen und ... mehr »
2.1 Anträge Die Förderung (Zuschuss oder Darlehen) wird auf Antrag gewährt. Einzelheiten über die ein-zureichenden Unterlagen, ihre Anzahl sowie Einreichtermine ergeben ... mehr »