5.1
Für den Verleih, den Vertrieb, die Verbreitung, die Untertitelung und die Audiodeskription von Filmen können Fördermittel gewährt werden. Antragsberechtigt sind Verleih- und Vertriebsunternehmen oder Produzenten (Selbstverleih). Die Förderung kann bis zu 80 % der förderfähigen Kosten betragen.
Voraussetzung ist, dass die entsprechende Maßnahme geeignet erscheint, die Auswertungschancen einer nach dieser Richtlinie geförderten Produktion zu verbessern und/oder neue Auswertungs-potenziale zu erschließen und/oder einen besonderen Beitrag zur Entwicklung der europäischen Filmkultur zu leisten. Darüber hinaus kann die Auswertung anderer als nach dieser Richtlinie geförderter Produktionen gefördert werden, wenn ein besonderes Verwertungskonzept in Bezug auf Niedersachsen und/oder Bremen vorgelegt wird.
Bei Antragstellung auf Förderung der Untertitelung hat der Antragsteller die Einladung eines renommierten internationalen Festivals oder einer renommierten internationalen Organisation vorzulegen.
5.2
Werden die Fördermittel in Form eines Darlehens gewährt, entsteht die Verpflichtung zur Rückzahlung des Darlehens nach Abdeckung der anerkannten Verleih- oder Vertriebsvorkosten aus den dem Antragsteller zustehenden Erlösen und endet nach vollständiger Rückzahlung des Förderbetrages bzw. nach Ablauf des im Darlehensvertrages festgelegten Rückzahlungszeitraumes.
5.3
Die besonderen Vertriebsprobleme von Kinder- und Jugendfilmen, Kurz-, Dokumentar- und Experimentalfilmen werden bei der Prüfung der Förderungswürdigkeit berücksichtigt.
5.4
Die Fördernehmerin/der Fördernehmer ist verpflichtet, der nordmedia Fonds Werbe- und Presse-material sowie zwei DVDs bzw. digitale Datenträger der geförderten Produktion(en) unentgeltlich zu übereignen. Die Verpflichtung zur Übereignung einer Kopie im Originalvorführungsformat gem. Ziffer 4.1.8 gilt entsprechend. Sie/er hat sechs Monate nach Beginn der Maßnahme der nordmedia Fonds einen ersten Auswertungsbericht und mit dem Verwendungsnachweis einen weiteren Auswertungs-bericht vorzulegen.
28.06.2010
zur kulturwirtschaftlichen Film- und Medienförderung der nordmedia Fonds GmbH (nordmedia Fonds) vom 07.11.2001 geändert gemäß der Beschlüsse vom 20.11.2001, 24.11.2004 und ... mehr »
1.1 Ziele der Förderung Ziele der Förderung sind die quantitative und qualitative Stärkung und Weiterentwicklung der multimedial geprägten Kulturwirtschaft in Niedersachsen und ... mehr »
2.1 Anträge Die Förderung (Zuschuss oder Darlehen) wird auf Antrag gewährt. Einzelheiten über die ein-zureichenden Unterlagen, ihre Anzahl sowie Einreichtermine ergeben ... mehr »