1.1 Ziele der Förderung
Ziele der Förderung sind die quantitative und qualitative Stärkung und Weiterentwicklung der multimedial geprägten Kulturwirtschaft in Niedersachsen und Bremen. Die Förderung will einen Beitrag zur Stärkung des audiovisuellen Sektors in Deutschland und Europa leisten. Sie dient damit indirekt der Verbesserung und Sicherung der Medienstandorte Niedersachsen und Bremen.
Die Förderung zielt insbesondere auf:
1.2 Gegenstände der Förderung
Die nordmedia Fonds kann Fördermittel insbesondere zur Erfüllung folgender kulturwirtschaftlicher Zwecke im audiovisuellen Medienbereich gewähren:
1.3 Kulturwirtschaftliche Effekte
Gefördert werden können Maßnahmen, wenn durch diese ein kulturwirtschaftlicher Effekt in den Ländern Niedersachsen und/oder Bremen zu erwarten ist. Bei der Realisierung geförderter Maßnahmen – einschließlich schwierig zu verwertender oder kleiner Produktionen gem. Ziffer 4 – ist zu gewährleisten, dass mindestens die gewährten Fördermittel in den Ländern Niedersachsen und/oder Bremen ausgegeben werden (kulturwirtschaftlicher Effekt). Bei den übrigen Produktionen gem. Ziffer 4 soll das 1,25-fache der gewährten Fördermittel als kulturwirtschaftlicher Effekt in den Ländern Niedersachsen und/oder Bremen ausgegeben werden.
Im Einzelfall kann auf Antrag ein niedrigerer kulturwirtschaftlicher Effekt anerkannt werden, soweit dies für die Maßnahme stofflich und technisch unabdingbar oder zur Vermeidung unverhältnismäßig hohen Aufwands erforderlich ist. Ferner kann auf Antrag auf einen Teil der kulturwirtschaftlichen Effekte in Niedersachsen und/oder Bremen verzichtet werden, wenn durch die beteiligten Förderinstitutionen sichergestellt ist, dass im Gegenzug eine andere Fördereinrichtung zugunsten der nordmedia Fonds in gleicher Höhe auf ihren kulturwirtschaftlichen Effekt verzichtet. Wird im Förderantrag ein höherer kulturwirtschaftlicher Effekt angegeben, so wird dieser in den Fördervertrag übernommen und muss auch tatsächlich erbracht werden. In allen Fällen muss jedoch gewährleistet bleiben, dass mindestens 20 % der Herstellungskosten in einem anderen Land des Europäischen Wirtschaftsraumes ausgegeben werden können, d. h. diese dürfen auch bei kumulierten Förderungen oder hoher Förderintensität nicht durch kulturwirtschaftliche Effekte gebunden werden.
Bei der Präsentation sowie in allen Publikationen muss auf angemessene Weise bzw. nach den Vorgaben der nordmedia Fonds auf die gewährte Förderung hingewiesen werden. Die Premiere von Projekten, bei denen der Förderanteil der nordmedia Fonds höher ist als der einer anderen Fördereinrichtung, soll in Niedersachsen und/oder Bremen stattfinden, davon sind Aufführungen bei Festivals ausgenommen.
02.07.2010
zur kulturwirtschaftlichen Film- und Medienförderung der nordmedia Fonds GmbH (nordmedia Fonds) vom 07.11.2001 geändert gemäß der Beschlüsse vom 20.11.2001, 24.11.2004 und ... mehr »
2.1 Anträge Die Förderung (Zuschuss oder Darlehen) wird auf Antrag gewährt. Einzelheiten über die ein-zureichenden Unterlagen, ihre Anzahl sowie Einreichtermine ergeben ... mehr »
3.1 Drehbuch- und Stoffentwicklung 3.1.1 Für die Entwicklung eines Stoffes kann eine Förderung gewährt werden. Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen förderfähig: ... mehr »