Diese Richtlinie tritt in ihrer geänderten Fassung nach ihrer Genehmigung durch die Europäische Union, die am 10.05.2010 als „Staatliche Beihilfe Nr. N 35/2010- Deutschland“ erteilt wurde, am 11.05.2010 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2012 außer Kraft.
28.06.2010
zur kulturwirtschaftlichen Film- und Medienförderung der nordmedia Fonds GmbH (nordmedia Fonds) vom 07.11.2001 geändert gemäß der Beschlüsse vom 20.11.2001, 24.11.2004 und ... mehr »
1.1 Ziele der Förderung Ziele der Förderung sind die quantitative und qualitative Stärkung und Weiterentwicklung der multimedial geprägten Kulturwirtschaft in Niedersachsen und ... mehr »
2.1 Anträge Die Förderung (Zuschuss oder Darlehen) wird auf Antrag gewährt. Einzelheiten über die ein-zureichenden Unterlagen, ihre Anzahl sowie Einreichtermine ergeben ... mehr »