Für sonstige Maßnahmen, die im Besonderen den Zielen der Förderung gem. Ziffer 1.1 entsprechen, können in besonders begründeten Einzelfällen an Unternehmen (einschließlich Vereine, Organisationen) Fördermittel gewährt werden. Die Förderung kann bis zur Höhe von 80 % der förderfähigen Kosten betragen. Ziffer 7.2 gilt entsprechend.
28.06.2010
zur kulturwirtschaftlichen Film- und Medienförderung der nordmedia Fonds GmbH (nordmedia Fonds) vom 07.11.2001 geändert gemäß der Beschlüsse vom 20.11.2001, 24.11.2004 und ... mehr »
1.1 Ziele der Förderung Ziele der Förderung sind die quantitative und qualitative Stärkung und Weiterentwicklung der multimedial geprägten Kulturwirtschaft in Niedersachsen und ... mehr »
2.1 Anträge Die Förderung (Zuschuss oder Darlehen) wird auf Antrag gewährt. Einzelheiten über die ein-zureichenden Unterlagen, ihre Anzahl sowie Einreichtermine ergeben ... mehr »