zur kulturwirtschaftlichen Film- und Medienförderung der nordmedia Fonds GmbH (nordmedia Fonds) vom 07.11.2001 geändert gemäß der Beschlüsse vom 20.11.2001, 24.11.2004 und ... mehr »
1.1 Ziele der Förderung Ziele der Förderung sind die quantitative und qualitative Stärkung und Weiterentwicklung der multimedial geprägten Kulturwirtschaft in Niedersachsen und ... mehr »
2.1 Anträge Die Förderung (Zuschuss oder Darlehen) wird auf Antrag gewährt. Einzelheiten über die ein-zureichenden Unterlagen, ihre Anzahl sowie Einreichtermine ergeben ... mehr »
3.1 Drehbuch- und Stoffentwicklung 3.1.1 Für die Entwicklung eines Stoffes kann eine Förderung gewährt werden. Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen förderfähig: ... mehr »
4.1.1 Für die Produktion von Film-/Fernseh-/Multimediaprojekten kann eine Förderung gewährt werden. Antragsberechtigt sind Produzentinnen/Produzenten, die eine qualitative Durchführung der Produktion gewährleisten. ... mehr »
5.1 Für den Verleih, den Vertrieb, die Verbreitung, die Untertitelung und die Audiodeskription von Filmen können Fördermittel gewährt werden. Antragsberechtigt sind ... mehr »
6.1 Zur Förderung des Abspiels und der Präsentation von kulturell anspruchsvollen Filmen (z. B. im Rahmen von Filmprogrammreihen, kleinen Filmtagen, Filmtourneeprogrammen, ... mehr »
7.1 Für investive Maßnahmen im Zusammenhang mit der Errichtung, Erweiterung oder grundlegenden Rationalisierung und Umgestaltung von Unternehmen (einschließlich Vereinen, Organisationen) der audiovisuellen ... mehr »
8.1 Zur Förderung von ergänzenden, innovativen und bedarfsgerechten Qualifizierungsangeboten im Medienbereich können Mittel vergeben werden. Antragsberechtigt sind Unternehmen (einschließlich Vereine, Organisationen) ... mehr »
9.1 Zur Würdigung erbrachter sowie zur Unterstützung zukünftiger besonderer und/oder herausragender Leistungen im Bereich der audiovisuellen Medien können Preise und Stipendien vergeben ... mehr »
Für sonstige Maßnahmen, die im Besonderen den Zielen der Förderung gem. Ziffer 1.1 entsprechen, können in besonders begründeten Einzelfällen an Unternehmen ... mehr »
11.1 In besonders begründeten Einzelfällen kann auch vor Nachweis der Gesamtfinanzierung ein Teil der Fördermittel ausgezahlt werden. 11.2 Auf Vorschlag der Geschäftsführung ... mehr »
Diese Richtlinie tritt in ihrer geänderten Fassung nach ihrer Genehmigung durch die Europäische Union, die am 10.05.2010 als „Staatliche Beihilfe Nr. ... mehr »