Bremen/Bremerhaven
Eine grundsätzliche Genehmigung zum Drehen – wie in einigen anderen deutschen Städten – wird in Bremen nicht benötigt.
Dreharbeiten auf öffentlichem Grund sind aber genehmigungspflichtig. Wird großes Arbeitsgerät aufgebaut oder weitere Personen eingeschränkt oder behindert werden, müssen Genehmigungen eingeholt werden, dort, wo die Dreharbeiten stattfinden.
Genehmigungen für Dreharbeiten auf öffentlichen Straßen und Wegen und die Einrichtung von befristeten Halteverbotszonen erteilt das Amt für Straßen und Verkehr.
Ihre Ansprechpartner sind Heiner Kirschhock und Olaf Ostermann (Amt für Straßen und Verkehr, Telefon: 0421-361-17262). Diese Ausnahmegenehmigungen sind kostenpflichtig und müssen im Regelfall 14 bis 21 Tage vor Drehbeginn eingeholt werden.
Hannover
In Hannover wird ebenfalls keine allgemeine Drehgenehmigung benötigt. Für Dreharbeiten auf öffentlichem Grund bzw. die den Straßenverkehr beeinträchtigen oder behindern gibt es Unterstützung aus dem Rathaus Hannover.
Die zentrale Ansprechpartnerin für Dreharbeiten in Hannover ist Susanne Schmidt (Tel. 0511- 168 41431; susanne.schmidt@hannover-stadt.de)
Frau Schmidt genehmigt Dreharbeiten auf öffentlichen Straßen und Plätzen und vermittelt ggf. auch an die zuständigen Ansprechpartner. Als besonderen Service bietet die Stadt Hannover den Download von Antragsformulare für Drehgenehmigungen aus dem Internet an: www.hannover.de/veranstaltungsservice/
Niedersachsen
In Niedersachsen wenden Sie sich bitte bei der Frage nach Drehgenehmigungen an die zuständige Behörde der jeweiligen Kommune. In den Städten des Location-Netzwerkes finden Sie die Ansprechpartner hier.
Bei weitergehenden Fragen wenden Sie sich gerne an
Anette Unger
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