Der Bundestag hat im Rahmen des „Gesetzes zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften“ einen entscheidenden Beschluss gefasst: Für Vertragsärzte wird Online-Anbindung an die Telematikinfrastruktur zur Pflicht.
Wie E-HEALTH-COM berichtet, sei der Hintergrund die vorgesehene Verpflichtung der Ärzte, jedes Quartal die Versichertenstammdaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zu überprüfen. Die Ärzteseite fordert dagegen „vor allem die Freiwilligkeit sowie die Kostenneutralität der Online-Anbindung“.
Via E-HEALTH-COM
22.06.2010
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