Datenschutz ist Patientenschutz und deshalb im Gesundheitssektor besonders wichtig. Da ist es sinnvoll, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen.
Das Bundesinstitut für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) betont in einem jetzt bekannt gewordenen Schreiben an das Bundesgesundheitsministerium, dass das durch eine Vorgabe in der gematik-Spezifikation entstandene Sicherheitsleck in den eHealth-BCS-Terminals für den anstehenden Basis-Rollout keine Relevanz besitze.
Das Institut argumentiert unter anderem damit, dass im Rahmen des Praxistests in den Basisanwendungen der eGK keine PIN-Eingabe erforderlich sei und deshalb ein Ausspähen der PIN gar nicht erfolgen könne. Werde das Terminal – wie das teilweise möglich ist – für qualifizierte Signaturen (des elektronischen Heilberufsausweises) eingesetzt, dann gälten gemäß Signaturgesetz ohnehin besondere Anforderungen an die Einsatzumgebung, die zu beachten seien.
Im Klartext: Auch wenn das „Leck“ nicht gestopft wird, kann die Arzt-PIN wenn überhaupt dann nur bei groben Anwenderfehlern ausgespäht werden, wenn die eHealth-BCS-Terminals für qualifizierte Signaturen eingesetzt werden. Vor diesem Hintergrund erscheint „die massive Propaganda“ einige kassenärztlichen Bezirke zumindest fragwürdig, so das BSI.
Nach Angaben aus Industriekreisen hat das Auftreten einiger KVen bei den Ärzten zu erheblicher Verunsicherung und vielfach zu Auftragsstornierungen geführt. Am Mittwoch, den 8. Juni 2011, traf sich die gematik-Steuerungsgruppe in Berlin, um weitere Schritte zu beraten.
Den ausführlichen Artikel finden Sie auf E-HEALTH-COM.eu.
Die Stellungnahme des BSI finden Sie hier.
09.06.2011
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Lesen Sie den ausführlichen Artikel der Hannoverschen Allgemeinen hier.